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- Abfallbeauftragter
Wir übernehmen Ihre Pflichten als Abfallbeauftragter.
Seit dem 01.06.2017 gilt die neue Abfallbeauftragtenverordnung – mit einem deutlich erweiterten Kreis an Unternehmen, die einen Betriebsbeauftragten für Abfall bestellen müssen.
Wer braucht einen Abfallbeauftragten?
Am 01.06.2017 trat die neue Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Kraft. § 2 regelt, wer einen Betriebsbeauftragten für Abfall zu bestellen hat – der Katalog ist deutlich umfangreicher als in der früheren Verordnung.
Neu ist unter anderem: Ein Abfallbeauftragter ist auch dann erforderlich, wenn eine Verpflichtung zur Rücknahme von Elektroaltgeräten besteht. Das betrifft viele Handelsunternehmen, die bislang nicht verpflichtet waren.
Wir erläutern Ihnen die Änderungen, prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist – und übernehmen die Funktion auf Wunsch komplett als externer Dienstleister.

Die Aufgaben eines Betriebsbeauftragten für Abfall
Der Abfallbeauftragte überwacht Art und Beschaffenheit der in der Anlage anfallenden Abfälle und deren Weg von der Entstehung bis zur Entsorgung. Außerdem kontrolliert er die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen.
Die Aufgaben im Einzelnen
- 1Überwachung der Entsorgungswegevon der Entstehung oder Anlieferung der Abfälle bis zur Verwertung oder Beseitigung (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 KrWG)
- 2Überwachung der Einhaltungder gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit Abfallentstehung und Entsorgung (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 KrWG)
- 3Aufklärung der Mitarbeiterüber mögliche schädliche Umweltauswirkungen und den richtigen Umgang mit Abfällen (§ 60 Abs. 1 Nr. 3 KrWG)
- 4Vorschläge und Maßnahmenzur Abfallverminderung entwickeln und einführen (§ 60 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KrWG)
- 5Jahresberichtüber getroffene und beabsichtigte Maßnahmen im Zusammenhang mit Abfallentstehung und Entsorgung (§ 60 Abs. 2 KrWG)
Der externe Abfallbeauftragte von IBEKO
Wir bieten Ihnen den externen Abfallbeauftragten als Dienstleistung an und übernehmen sämtliche Aufgaben – qualifiziert, dokumentiert und rechtssicher.
- Alle zuständigen Mitarbeiter mit Qualifikation „Betriebsbeauftragter für Abfall“
- Kein Aufbau eigener Kapazitäten und Fachkunde nötig
- Ideal kombinierbar mit unserer Entsorgungskostenoptimierung
- Mitarbeiterschulungen direkt an Ihren Standorten
